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Alles rund um das Eulennest

Recht und Finanzen

Rechtliche Grundlagen

Der Verein Naturkindergarten Eulennest e.V. hat Trägerfunktion und ist gemeinnützig. 

Die Mitglieder wählen satzungsgemäß  einen Vorstand, der als Träger die Geschäfte der Kindertageseinrichtung führt und einen Elternbeirat, der u.a. das Zusammenwirken zwischen Eltern, Mitarbeiterinnen und Vorstand fördern soll. Als verbindendes Entscheidungselement in allen bedeutenden Angelegenheiten gibt es den Rat der Einrichtung, der paritätisch aus jeweils zwei Mitgliedern des Vorstandes, des Elternrates und der Mitarbeiterinnen besetzt ist und grundsätzlich im Konsens beschließt. Im Einzelnen gilt die Satzung des Naturkindergartens Eulennest e.V. in der Fassung vom 27.09.2006. Die Kinder sind (aufgrund der Gemeinnützigkeit des Vereins) unkostenfrei in der LandesUnfallKasse versichert. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit stellt das KiBiZ (Kinderbildungsgesetz) dar. Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem der Verein sich angeschlossen hat, bekommen Vorstand wie Erzieher alle aktuellen Informationen über gesetzliche Veränderungen, aktuelle Ansprüche seitens der Politik an die KiTa (Kinder-Tageseinrichtung) wie auch ein umfangreiches Angebot an Fortbildungen. »Waldspezifisch« erhalten sie weitere Infos durch den Landesverband für Wald- und Naturkindergärten in NRW, dem der Kindergarten ebenfalls angehört.

Finanzieller Rahmen

Der Naturkindergarten Eulennest e.V. ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und zugleich als sogenannter finanzschwacher Träger. Dies ist die Voraussetzung, um von der Stadt Pulheim und dem Land NRW als Regeleinrichtung angesehen und finanziell gefördert zu werden. Die Förderung besteht aus einem 96%igen Zuschuss auf alle laufenden Betriebskosten.

Der Mitgliedsbeitrag für den Verein beträgt je Familie 150 Euro pro Jahr. Der Betriebskostenanteil beträgt für jedes Kind monatlich 35 Euro. Diese Beiträge sind an den Verein zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung des Betriebskostenanteils möglich. Dazu kommt der einkommensabhängige Kindergartenbeitrag, der an die Stadt zu entrichten ist. Je nach Bedarf werden für kleinere Ausflüge, Theater- oder Museenbesuche etc. und auch das gemeinsam zubereitete Frühstück am Mittwoch (auf der Wiese) kleinere Beträge eingesammelt.

Eine Übersicht über den einkommensabhängigen Kindergartenbeitrag erhalten sie hier (PDF).


ZEIT-RAUM fürs Leben